Das Zahlstellenmeldeverfahren (ZMV) erhält zum 01.01.2024 eine neue Datensatzversion 5. Im ersten Teil dieses Zweiteilers wollen wir eine Übersicht der fachlichen Änderungen geben.
Im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens soll zum 01.01.2024 eine elektronische Abfrage der zuständigen Krankenkasse für aktiv Beschäftigte sowie Versorgungsempfänger eingeführt werden. In diesem ersten Teil des Zweiteilers zum Thema sollen die fachlichen Grundlagen des Verfahrens vorgestellt werden.
Sofern Sie in Ihrer Unternehmensgruppe oder Ihrem Konzern mehrere Firmen/Gesellschaften mit eigener
Haupt-Betriebsnummer abrechnen und über eine einzige melden, ist bis 31.03.2023 zwingend die sogenannte Eigenerklärung für eine Meldestelle der ITSG abzugeben.
Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
Im letzten der vierteiligen Blog-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Statistik ein.
Anfang September wurden die neuen Vordruckformulare sowie anstehende Änderungen bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom Bundestfinanzministerium veröffentlicht. Welche Änderungen anstehen haben wir in folgendem Blogartikel für Sie zusammengefasst.
Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
Im dritten der vierteiligen Blog-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Steuer ein.
Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
Im zweiten der vierteiligen Blog-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Sozialversicherung ein.
Am 08.09.2022 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023 vorgelegt.
Mit dieser Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2021) angepasst. Letztere betrug im Jahr 2021 im Bundesgebiet 3,30 % und in den alten Bundesländern 3,31 %.
Zu beachten ist, dass die Verordnung noch von der Bundesregierung beschlossen werden muss und anschließend noch eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist!
Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren. Im zweiten der vierteiligen Blogartikel-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Sozialversicherung ein.
Wie auch in den letzten Jahren werden wir Sie wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren. Dieser Artikel umfasst die Rechengrößen für 2022.