Wie auch in den letzten Jahren werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
In diesem Blogbeitrag gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Steuer ein.

Ab 2026 sollen Überstundenzuschläge steuerfrei werden, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Der Zuschlag ist auf 25 % des Grundlohns begrenzt, während der Grundlohn für Überstunden weiterhin steuer- und abgabenpflichtig bleibt. Besonders spannend wird es für Teilzeitkräfte: Bereits seit 2024 greifen neue Zuschlagspflichten ab der ersten Überstunde – eine Entscheidung, die für viele Unternehmen neue Herausforderungen mit sich bringt.

Am 29.08.2025 wurden das neue Vordruckformular sowie anstehende Änderungen bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Welche Änderungen anstehen, haben wir in folgendem Blogartikel für Sie zusammengefasst.

Mit der Aufnahme der Daten zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung in das ELStAM-Verfahren sollen die bisher notwendigen Papierbescheinigungen im Prozess zur Erlangung eines steuerfreien Arbeitgeberzuschusses und der Berücksichtigung der Vorsorgepauschale bei der Lohnsteuerberechnung entfallen. In diesem ersten Teil der zweiteiligen Blog-Reihe wollen wir auf die fachlichen Grundlagen und den groben Aufbau des neuen Datenaustauschs eingehen.

Mit der Aufnahme der Daten zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung in das ELStAM-Verfahren sollen die bisher notwendigen Papierbescheinigungen im Prozess zur Erlangung eines steuerfreien Arbeitgeberzuschusses und der Berücksichtigung der Vorsorgepauschale bei der Lohnsteuerberechnung entfallen. Nachdem wir im ersten Teil dieser Blog-Reihe bereits auf die fachlichen Hintergründe und den grundlegenden Ablauf des Verfahrens eingegangen sind, wird in diesem Artikel insbesondere die Umsetzung des ELStAM-PKV in SAP HCM betrachtet.

Zum 11. November 2025 um 18:00 Uhr führt die Finanzverwaltung eine Schnittstellenänderung im ELStAM-Verfahren durch. Grund ist die Aufnahme der PKV-Daten.

Nach dem Wegfall der Fünftelregelung für mehrjährige Bezüge werden diese zukünftig wie sonstige Bezüge versteuert. Die Steuern für eine Abfindung und einen sonstigen Bezug fallen dennoch unterschiedlich aus. Die Hintergründe werden in diesem Blogartikel näher betrachtet.

In diesem Beitrag erfahren Sie, warum Umsatzsteuer bei der Überlassung von Dienstwagen zur privaten Nutzung erhoben wird – und wie sie berechnet wird. Wir beleuchten dabei die Berechnung der Umsatzsteuer auf Basis der 1%-Regelung sowie auf Basis der Fahrtenbuchregelung, erläutern anhand praxisnaher Beispiele die jeweiligen Berechnungsansätze und zeigen, welche steuerlichen Auswirkungen Ihre Wahl haben kann.

Die Wahl zwischen Fahrtenbuch und 1%-Regelung beeinflusst die Besteuerung Ihres privat genutzten Dienstwagens maßgeblich. Erfahren Sie, welche Methode Ihren Bedürfnissen entspricht und wie Sie steuerliche Fallstricke vermeiden können.

Mit dem BMF-Schreiben vom 06.01.2025 wurde ein geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2025 angekündigt. Dieser berücksichtigt die Anpassungen des Einkommensteuertarifs einschl. der Anhebung des Grundfreibetrags, die Anpassung am Kinderfreibetrag sowie der Freigrenze des Solidaritätszuschlags durch das Steuerfortentwicklungsgesetz. Der neue PAP ist spätestens ab 01.03.2025 anzuwenden. Alle wichtigen Informationen zu diesen Anpassungen finden Sie in diesem Blogartikel.