Senkung der Mehrwertsteuer im SAP® HCM
Ab dem 1. Juli 2020 gilt für den Rest des Jahres in Deutschland eine gesenkte Mehrwertsteuer. Inwiefern sich diese Änderung auf das SAP HCM auswirkt, lesen Sie in diesem Artikel.
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Ab dem 1. Juli 2020 gilt für den Rest des Jahres in Deutschland eine gesenkte Mehrwertsteuer. Inwiefern sich diese Änderung auf das SAP HCM auswirkt, lesen Sie in diesem Artikel.
Dem BMF-Schreiben vom 09.04.2020 zur Corona-Prämie zufolge, kann dem Arbeitnehmer ein steuer- und sozialversicherungsfreier Zuschuss oder Sachbezug von bis zu 1.500€ gewährt werden. Die Auszahlung des Freibetrags erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn und muss im Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 veranlasst werden.
Die Kinderbetreuung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist auch untertägig/stundenweise zulässig, wofür SAP die separate Abwesenheitsart 0562 „Betr. Kind IfSG untertäg.“ ausliefert. Bei arbeits- und kalendertäglicher Kürzung des Entgelts bzw. Teilmonatsberechnung ist ggf. Ihre Aliquotierung zu erweitern.
Um Eltern in der Corona-Pandemie noch besser zu unterstützen, wird die Entgeltfortzahlung bzw. Entschädigung bei Kinderbetreuung nach dem IfSG (Infektionsschutzgesetz) auf bis zu 20 Wochen verlängert.
Im Rahmen der Customer Connection setzt die SAP Verbesserungsideen von Kunden um. Welche Ideen umgesetzt werden, hängt davon ab, wie andere Kunden diese Ideen bewerten und wie aufwändig die Implementierung ist. In diesem Blogartikel wollen wir Ihnen eine Übersicht über die Weiterentwicklungen in der Entgeltabrechnung sowie Zeitwirtschaft geben.
Die SAP hat angekündigt, dass das On-Premise-Travel-Management ab 2022 als Teil der Anwendungssuite S/4HANA Enterprise Management zur Verfügung stehen wird. Ein Wechsel nach Concur in die Cloud ist dadurch kurzfristig nicht mehr erforderlich.
Zunehmend erfolgt die Zeitbuchung der Arbeitnehmer nicht mehr nur mit herkömmlichen Arbeitszeiterfassungssystemen, sondern auch mittels Fingerprint. Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die Arbeitszeiterfassung mittels Fingerprint ohne Einwilligung der betroffenen Person unzulässig ist.
Die Organisation von Pausenzeiten ist ein sehr aktuelles Thema, weil in Zeiten „sozialer Distanz“ die Betriebsparteien neue und differenzierte Regelungen treffen müssen. Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Vergütungspflicht von Pausenzeiten in einem Atommülllager unter Tage; die Bedeutung dieses Urteils reicht über das Bergrecht weit hinaus.
Im Rahmen der Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit (KugV) vom 25.03.2020 ist die vollständige SV-Erstattung bei Kurzarbeit für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 möglich. Die Berechnung der zu erstattenden SV-Beiträge erfolgt im SAP HCM bereits automatisch. Mit Korrekturhinweis 2919037 wird die pauschalierte SV-Erstattung nun auch in der Funktion DKUG (KUGM) protokolliert.
Zur weiteren Abmilderung der schweren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise einigte sich der Koalitionsausschuss am 22. April 2020 auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (KUG). Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine generelle, sondern eine von der Dauer der Kurzarbeit und der Höhe des Arbeitsausfalls abhängige Erhöhung, welche zudem bis zum 31.12.2020 begrenzt ist.