Ab 2025 wird die neue Schnittstellenversion 3.5.0 eingeführt. Diese bringt Neuerungen und kleinere Anpassungen im euBP-Verfahren mit sich, die wir im folgenden Artikel erläutern.

Zukünftig ist es in Produktivsystemen nicht länger möglich, die Versicherungsnummer in Infotypen 0013 (Sozialvers. D) manuell zu erfassen. Die manuelle Pflege wird durch den elektronischen Abruf der Versicherungsnummer über das Versicherungsnummernabfrageverfahren (VAV) abgelöst. Aus diesem Grund wird der Infotyp 0013 entsprechend erweitert. Welche Änderungen sich ergeben, erfahren Sie im folgendem Blogartikel.

Der Infotyp 0020 (DEÜV) wurde gemäß den Anforderungen aus dem Pflichtenheft zur Systemuntersuchung – Anlage 04A um zusätzliche Felder erweitert. Diese Erweiterung dient dazu, spezifische Angaben zu weiterbeschäftigten Rentnern zu erfassen. Mit den neuen Feldern werden bei der Erfassung und Änderung der Daten, sowie innerhalb der Abrechnung, umfassende Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. Welche Felder dies sind und welche Plausibilitätsprüfungen es gibt, erfahren Sie in folgendem Blogartikel.

Um den Folgerungen der Rechtsprechung von europäischem Gerichtshof (EuGH) und Bundesarbeitsgericht (BAG) hinsichtlich des Urlaubsanspruchs bei Arbeitszeitänderung (besser) nachkommen zu können, hat SAP eine entsprechend konfigurierbare Funktionalität ausgeliefert. Diese soll hier vorgestellt werden.

Zum 01.01.2025 ergeben sich einige Änderungen im Datenaustausch der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. In diesem ersten Teil der zweiteiligen Blog-Reihe wollen wir Sie über die fachlichen Änderungen informieren.

Der DEÜV-Datensatz „Anforderung Arbeitgeberkonto“ (DSAK) wird zum 01.01.2025 eine neue Datensatzversion erhalten. Die Änderungen sollen hier vorgestellt werden.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 vorgelegt, der die steuerliche Freistellung des Existenzminimums für das Jahr 2024 sicherstellen soll. Im Rahmen dieses Entwurfs ist eine Anhebung des Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11.784 Euro sowie des Kinderfreibetrags um 228 Euro auf 6.612 Euro vorgesehen.

Der neue Referentenentwurf vom 03.09.2024 des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) enthält die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung.
Zu beachten ist, dass die Verordnung noch von der Bundesregierung beschlossen werden muss und anschließend noch eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist!

Aktuell stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung, eine zukunftssichere Payroll-Strategie zu entwickeln. In diesem Artikel beleuchten wir die verfügbaren SAP Alternativen, analysieren ihre Vor- und Nachteile und diskutieren die wesentlichen Aspekte, die bei der Entscheidung für eine neue Lösung berücksichtigt werden müssen. Hierbei gehen wir auf die SAP Employee Central Payroll und SAP Human Capital Management for S/4HANA (H4S4) ein und erklären, warum Simplifications Items die Wahl der richtigen Payroll-Strategie beeinflussen können.
 
Im vergangenen Artikel thematisierten wir die Zeitschiene der verschiedenen Supportlaufzeiten. In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Ausblick geben, welche Optionen es gibt, Ihr derzeitiges SAP-Gehaltsabrechnungssystem weiterhin nutzen zu können. Zusätzlich skizzieren wir die Pro- und Contras dieser Alternativen und zeigen, wie Sie eine zukunftsfähige Transformationsstrategie entwickeln können.

Im Rahmen des DEÜV-Datensatzes Betriebsdatenpflege (DSBD) sind in 2025 erneut Initialmeldungen abzugeben.