Ab dem 01.01.2025 sind die für die Abrechnung notwendigen Daten und Rechengrößen der Sozialversicherung verpflichtend aus einer neuen SV-Stammdatendatei in die Entgeltabrechnungsprogramme zu übernehmen, auch in die SAP HCM Payroll. Welche Änderungen sich hierbei im SAP HCM ergeben, erfahren Sie in folgendem Blogartikel.
Mit dem BMF-Schreiben vom 06.01.2025 wurde ein geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2025 angekündigt. Dieser berücksichtigt die Anpassungen des Einkommensteuertarifs einschl. der Anhebung des Grundfreibetrags, die Anpassung am Kinderfreibetrag sowie der Freigrenze des Solidaritätszuschlags durch das Steuerfortentwicklungsgesetz. Der neue PAP ist spätestens ab 01.03.2025 anzuwenden. Alle wichtigen Informationen zu diesen Anpassungen finden Sie in diesem Blogartikel.
Auch in diesem Jahr informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen, die zum Jahreswechsel in SAP® HCM anstehen.
In diesem Blogartikel befassen wir uns mit den Änderungen und Neuerungen in der Sozialversicherung.
Mit der Version 2025.1 der digitalen Lohnschnittstelle (DLS) bringt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wichtige Anpassungen an den Lohnkontendaten mit sich. Ergänzend dazu liefert SAP zwei relevante Neuerungen: die Korrektur des Datentyps im Feld „Anzahl Kinder Pflegeversicherung“ sowie die Einführung der Teilapplikation DLSA für eine präzisere Zuordnung von Rechtsgründen zu Lohnarten. In diesem Artikel fassen wir alle Änderungen und deren Umsetzung im SAP-System übersichtlich zusammen.
Am 24.09.2024 wurde das neue Vordruckformular sowie anstehende Änderungen bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Welche Änderungen anstehen, haben wir in folgendem Blogartikel für Sie zusammengefasst.
Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
In diesem Blogartikel gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Steuer ein.
Der DEÜV-Datensatz „Anforderung Arbeitgeberkonto“ (DSAK) wird zum 01.01.2025 eine neue Datensatzversion erhalten. Die Änderungen sollen hier vorgestellt werden.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 vorgelegt, der die steuerliche Freistellung des Existenzminimums für das Jahr 2024 sicherstellen soll. Im Rahmen dieses Entwurfs ist eine Anhebung des Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11.784 Euro sowie des Kinderfreibetrags um 228 Euro auf 6.612 Euro vorgesehen.
Der neue Referentenentwurf vom 03.09.2024 des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) enthält die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung.
Zu beachten ist, dass die Verordnung noch von der Bundesregierung beschlossen werden muss und anschließend noch eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist!
Im Rahmen des DEÜV-Datensatzes Betriebsdatenpflege (DSBD) sind in 2025 erneut Initialmeldungen abzugeben.