Wie auch in den letzten Jahren werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
In diesem Blogbeitrag gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Steuer ein.

Der neue Regierungsentwurf vom 08.10.2025 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) enthält die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung. Diese Informationen sind für Arbeitgeber und Lohnabrechnende besonders relevant, um die korrekte Berechnung von Beiträgen und steuerlichen Vergünstigungen sicherzustellen.

Mit der Aufnahme der Daten zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung in das ELStAM-Verfahren sollen die bisher notwendigen Papierbescheinigungen im Prozess zur Erlangung eines steuerfreien Arbeitgeberzuschusses und der Berücksichtigung der Vorsorgepauschale bei der Lohnsteuerberechnung entfallen. In diesem ersten Teil der zweiteiligen Blog-Reihe wollen wir auf die fachlichen Grundlagen und den groben Aufbau des neuen Datenaustauschs eingehen.

Mit der Aufnahme der Daten zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung in das ELStAM-Verfahren sollen die bisher notwendigen Papierbescheinigungen im Prozess zur Erlangung eines steuerfreien Arbeitgeberzuschusses und der Berücksichtigung der Vorsorgepauschale bei der Lohnsteuerberechnung entfallen. Nachdem wir im ersten Teil dieser Blog-Reihe bereits auf die fachlichen Hintergründe und den grundlegenden Ablauf des Verfahrens eingegangen sind, wird in diesem Artikel insbesondere die Umsetzung des ELStAM-PKV in SAP HCM betrachtet.

Am 27.06.2025 hat die Mindestlohnkommission eine zweistufige Erhöhung des Mindestlohns mit Beginn der Jahre 2026 und 2027 beschlossen. In diesem Artikel geben wir einen kurzen Überblick über die anstehenden Änderungen.

Im ersten Teil unserer zweiteiligen Blog-Reihe haben wir den Aufbau und die Zielsetzung des neuen Datenaustauschverfahrens zur Feststellung der Elterneigenschaft in der Pflegeversicherung vorgestellt. Hintergrund ist die zum 01.07.2023 eingeführte differenzierte Beitragsberechnung: Während Kinderlose weiterhin einen Zuschlag zahlen, profitieren Eltern – insbesondere mit mehreren Kindern – künftig von einem Beitragsabschlag.
Im April 2025 wurde nun das DaBPV-Verfahren in SAP HCM ausgeliefert. In diesem Artikel wollen wir die technische Umsetzung näher betrachten.

Nach dem Wegfall der Fünftelregelung für mehrjährige Bezüge werden diese zukünftig wie sonstige Bezüge versteuert. Die Steuern für eine Abfindung und einen sonstigen Bezug fallen dennoch unterschiedlich aus. Die Hintergründe werden in diesem Blogartikel näher betrachtet.

Zum 01. Juli 2025 erfolgt wieder eine Anhebung der Pfändungsfreigrenzen. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick zu den kommenden Anpassungen.

Ab dem 01.01.2025 sind die für die Abrechnung notwendigen Daten und Rechengrößen der Sozialversicherung verpflichtend aus einer neuen SV-Stammdatendatei in die Entgeltabrechnungsprogramme zu übernehmen, auch in die SAP HCM Payroll. Welche Änderungen sich hierbei im SAP HCM ergeben, erfahren Sie in folgendem Blogartikel.

Mit dem BMF-Schreiben vom 06.01.2025 wurde ein geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2025 angekündigt. Dieser berücksichtigt die Anpassungen des Einkommensteuertarifs einschl. der Anhebung des Grundfreibetrags, die Anpassung am Kinderfreibetrag sowie der Freigrenze des Solidaritätszuschlags durch das Steuerfortentwicklungsgesetz. Der neue PAP ist spätestens ab 01.03.2025 anzuwenden. Alle wichtigen Informationen zu diesen Anpassungen finden Sie in diesem Blogartikel.