Zum Jahreswechsel 2023/2024 erhält der DEÜV-Datensatz für das Arbeitgeberkonto eine neue Datensatzversion, die fachlich und mit Bezug zu SAP HCM hier erläutert werden soll.

Kundengeschenke erfreuen sich großer Beliebtheit, um Kundenbeziehungen zu pflegen und Geschäftspartnerschaften zu fördern. Doch wie sieht es aus, wenn es um das Steuerrecht geht? In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die aktuellen Regelungen und die bevorstehenden Änderungen ab dem Jahr 2024.

Zum 01.01.2024 erhält das Abrufverfahren der Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eine neue Version der Verfahrensbeschreibung. Dessen wesentliche Änderung soll hier kurz erläutert werden, auch wenn sie in keiner neuen Datensatzversion resultiert und damit ohne Änderungen im SAP HCM bleibt.

Zum Jahreswechsel 2023/2024 erhält die Ausnahmevereinbarung im A1-Verfahren eine neue Datensatzversion, die fachlich und mit Bezug zu SAP HCM hier erläutert werden soll.

Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
In diesem Blogartikel gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Sozialversicherung ein.

Die ab dem 01.01.2023 für Daten der Entgeltabrechnung verpflichtend zu nutzende Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) erhält zum 01.01.2024 eine neue Datensatzversion. Im ersten Teil dieses Zweiteilers wollen wir die fachlichen Änderungen skizzieren.

Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
In diesem Blogartikel gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Steuer ein.

Am 11.09.2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 vorgelegt.
Mit dieser Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2023) angepasst. Letztere betrug im Jahr 2022 für die alten Länder 3,93 Prozent und für Deutschland insgesamt 4,13 Prozent.
Zu beachten ist, dass die Verordnung noch von der Bundesregierung beschlossen werden muss und anschließend noch eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist!

Am 08.09.2023 wurde das neue Vordruckformular sowie anstehende Änderungen bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Welche Änderungen anstehen, haben wir in folgendem Blogartikel für Sie zusammengefasst.

Ab dem 4. Oktober 2023 steht Arbeitgebern das brandneue SV-Meldeportal zur Verfügung, das die bisherige Anwendung sv.net ersetzen wird. Ab dem 1. Januar 2024 werden sämtliche Rückmeldungen nur noch über das SV-Meldeportal akzeptiert, so dass es sich empfiehlt bis Jahresende 2023 auf das SV-Meldeportal umzusteigen. Infos zum Wechsel erfahren Sie in diesem Blogpost.