Gemäß EpiLage-Fortgeltungsgesetz vom März 2021 ist der Verdienstausfall (erneut) mittels einer pauschalierten anstatt einer tatsächlichen Nettoentgeltdifferenz zu berechnen. Die entsprechende Umsetzung im SAP HCM wird hier erläutert.
Für die Entgeltabrechnung werden für Neben- oder Vergleichsrechnungen zunehmend die sogenannten Fiktivläufe notwendig. Da man sich die Ergebnisse dieser Fiktivläufe bisher lediglich in der Ergebnistabelle RT anschauen kann, haben wir zur Abhilfe eine Funktion für ein Entgeltnachweis-Protokoll implementiert.
Bis 2020 konnte das Vorjahr im SAP HCM steuerlich bis zur Periode 11 (November) technisch noch einmal „geöffnet“ werden. Im Jahreswechsel 2021/2021 wurde diese Öffnung des Steuerjahres aufgrund der Änderung in der Lohnsteueranmeldung dann auf bis lediglich Periode 02 (Februar) begrenzt.
Durch die Problematik der Ausweisung der SV-Beiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung 2020 hat SAP nun wieder eine „eingeschränkte Öffnung des Steuerjahres“ ermöglicht. Wir möchten Ihnen diesen Status Quo hier zeigen.
Hat ein Mitarbeiter eine private Pflegeversicherung in Verbindung mit einer gesetzlichen Krankenversicherung, dann kommt es bei Kurzarbeit zu einem Fehler. Dabei muss der Mitarbeiter zu 100% in Kurzarbeit sein.
In diesem Fall werden Beiträge zur freiwilligen Pflegeversicherung abgeführt, was nicht korrekt ist. Die Abführung darf nicht erfolgen, da der Arbeitgeber diese Beiträge von der BfA erstattet bekommt.
Nach vielfältigen Projekterfahrungen im Bereich EU-DSGVO in SAP HCM haben wir diese in einem E-Book zusammengefasst.
Dieses 73-Seiten starke E-Book beschreibt, welche personenbezogenen Daten im SAP HCM vorliegen und wie diese gelöscht werden können. Es wird genau dokumentiert, welche Anpassungen im System vorgenommen werden und wie diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder verändert werden können.
Dabei wird detailliert darauf eingegangen, wie ILM-Regeln angelegt und verwaltet werden und wie Archivierungsobjekte – beispielsweise für kundeneigene Infotypen – angelegt werden können. Zudem wird für jedes Archivierungsobjekt an einem Beispiel aufgezeigt, welche Fristen bzw. Regeln im System hinterlegt werden können.
In der Pflegeversicherung wird der allein vom Arbeitnehmer zu tragende Beitragszuschlag für Kinderlose zum 01.01.2022 auf 0,35% angehoben.
Im Jahreswechsel 2020/2021 wurde für die Abrechnung von Kurzarbeit die 100% Erstattung der allein vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge in pauschalierter Form bis zum 30.06.2021 verlängert. Nun erfolgt eine weitere Verlängerung bis zum 30.09.2021.
Zum 30.06.2021 endet die pauschalierte 100% SV-Beitragserstattung bei Kurzarbeit, vom 01.07. bis 31.12.2021 erfolgt sie lediglich noch zu 50%. Durch eine zusätzliche Erstattung von 50% bei Weiterbildungsmaßnahmen von Arbeitnehmern in Kurzarbeit kann auch ab dem 01.07.2021 eine 100%ige SV-Beitragserstattung erreicht werden. Die entsprechende Funktionalität zur Abbildung im SAP HCM wurde nun ausgeliefert und soll hier vorgestellt werden.
Ab dem 01.07.2021 ist das rvBEA-Teilverfahren GML57 – die Elektronische Anforderung einer Gesonderten Meldung bei dem Arbeitgeber – für eben diese Arbeitgeber verpflichtend. Zu diesem Datum erhöht sich zudem die Datensatzversion.
Zum 01. Juli 2021 erfolgt wieder eine Anhebung der Pfändungsfreigrenzen. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick zu den kommenden Anpassungen.