Das Meldeverfahren Entgeltersatzleistungen (EEL) erhält zum 01.01.2024 eine neue Datensatzversion 12, deren Änderungen fachlich und mit Bezug zur SAP HCM Payroll hier erläutert werden sollen.

Zum Jahreswechsel 2023/2024 erhält der DEÜV-Datensatz für das Arbeitgeberkonto eine neue Datensatzversion, die fachlich und mit Bezug zu SAP HCM hier erläutert werden soll.

Zum Jahreswechsel 2023/2024 erhält die Ausnahmevereinbarung im A1-Verfahren eine neue Datensatzversion, die fachlich und mit Bezug zu SAP HCM hier erläutert werden soll.

Die Anlage des Infotypen 0700 (“Elektronischer Datenaustausch”) kann eine Herausforderung darstellen. Einer der Subtypen – “DSAB” zur Erstellung von Arbeitsbescheinigungen – hat bspw. bis zu 50 unterschiedliche Felder und ist über mehrere Reiter verteilt. Eine Vorbelegung dieser Felder kann erhebliche Zeitersparnis bedeuten, ein Sachbearbeiter muss die Daten dann lediglich überprüfen und feinjustieren. Allerdings gestaltet sich die Vorbelegung dieses Infotyps aufgrund der unterschiedlichen Felder je nach Subtypen über die bekannten Standardmethoden als unpraktikabel.

Wie Sie diesen “besonderen” Infotypen dennoch effizient vorbelegen können, erfahren Sie in diesem Blogartikel.

Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
In diesem Blogartikel gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Sozialversicherung ein.

Die ab dem 01.01.2023 für Daten der Entgeltabrechnung verpflichtend zu nutzende Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) erhält zum 01.01.2024 eine neue Datensatzversion. Im ersten Teil dieses Zweiteilers wollen wir die fachlichen Änderungen skizzieren.

Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
In diesem Blogartikel gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Steuer ein.

Am 11.09.2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 vorgelegt.
Mit dieser Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2023) angepasst. Letztere betrug im Jahr 2022 für die alten Länder 3,93 Prozent und für Deutschland insgesamt 4,13 Prozent.
Zu beachten ist, dass die Verordnung noch von der Bundesregierung beschlossen werden muss und anschließend noch eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist!

Seit längerem gibt es zwei Möglichkeiten, den Lohnartenreporter noch effizienter zu nutzen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles weitere.

Zum 01.07.2023 traten die Neuerungen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) in Kraft. Dieser Artikel enthält Fallbeispiele für den Andruck des PV-Prozentsatzes auf dem Entgeltnachweis.