Einträge von AdManus

Passwort-Reset für SAP Fiori

SAP bietet mit Fiori die Nutzeroberfläche für moderne und zukunftsfähige SAP-Anwendungen. Ein neues, schlankes Design und moderne App-Gestaltung machen die Nutzung von SAP-Anwendungen einfacher als je zuvor. Jedes neue Produkt von SAP wird mit dem modernen Fiori-Design entwickelt. Das Launchpad für die Fiori-Anwendungen liefert im Standard jedoch keine Möglichkeit, das Userpasswort zurückzusetzen. Darum haben wir […]

Kann eine technisch ungenaue Aufzeichnung der Arbeitszeit zur Vergütungspflicht von Überstunden führen?

Das LArbG Hannover hatte über die Berufung gegen ein Teilurteil des Arbeitsgerichts Emden zu entscheiden. Der klagende Arbeitnehmer machte Überstundenvergütung für einen Zeitraum von 1,5 Jahren auf Basis von der Beklagten erstellter technischer Zeitaufzeichnungen geltend. Ob diese Aufzeichnungen zur Erfassung der vergütungspflichtigen Arbeitszeit erstellt worden waren, war zwischen den Parteien streitig.

„Mein Team“ in Fiori

Mit der Fiori-App „Mein Team“ bekommen Führungskräfte einen schnellen Überblick über die Mitglieder ihres Teams und können stellvertretend für ihre Mitglieder agieren – bspw. können Daten zur Person gepflegt oder Abwesenheitsanträge erstellt werden. Im folgenden Blogartikel zeigen wir Ihnen den Aufbau und die Vorteile dieser App.

HR-Com ist SAP Gold-Partner

Seit über 20 Jahren sind wir ein verlässlicher Partner für IT- und HR-Organisationen und stehen für hohe Qualität und langfristige Kundenbeziehungen im Umfeld von SAP HCM. Das Festhalten an diesen Werten mit dem Ziel, sich stetig und kontinuierlich zu verbessern, hat uns bereits vor einigen Jahren zum SAP Silber-Partner-Status geführt. Deshalb freuen wir uns umso […]

Verfall des tariflichen (Mehr)Urlaubsanspruchs bei fehlender tariflicher Regelung

Die Tarifvertragsparteien sind berechtigt, hinsichtlich des tariflichen Urlaubs, der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigt, vom Bundesurlaubsgesetz abweichende Regelungen zu treffen. Haben die Tarifvertragsparteien diesbezüglich keine Regelungen vereinbart, stellt sich die Frage, ob die gesetzlichen Regelungen zum Urlaubsverfall dann auch für den tariflichen Mehrurlaub gelten.