Nachtschichtzuschläge in der Getränkeindustrie
Das ArbG Köln hat in zwei Fällen entschieden, dass eine tarifvertragliche Regelung, die für Nachtarbeit außerhalb eines Schichtsystems einen Zuschlag von 50% zum Stundenlohn vorsieht, während Nachtarbeit im Schichtbetrieb mit einem Zuschlag von 15% vergütet wird, wirksam ist. Die Kläger zweier Verfahren hielten diese Unterscheidung für unzulässig und beriefen sich hierzu auf eine Entscheidung des […]
