Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Urlaubs- und gesetzliche Feiertage bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz nicht als Ausgleichstage berücksichtigt werden dürfen. Das gilt auch für Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus gewährt werden, sowie für gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen.

Die dritte Fassung des Gesetzesentwurfs mit der Bezeichnung „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit“ hat am 13.06.2018 den zustimmenden Beschluss im Kabinett gefunden. Der Entwurf wird folglich demnächst in den Bundesrat eingebracht. Sollte die vierte Große Koalition bis dahin halten, kann davon ausgegangen werden, dass der Entwurf im Herbst 2018 Gesetz wird.
Im Mittelpunkt des Gesetzesentwurfs steht die „Brückenteilzeit“; es finden sich darüber hinaus auch Änderungen zur Regelung der „Arbeit auf Abruf“ gemäß § 12 TzBfG.

Der EuGH hat entschieden, dass die Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringt und während der er der Verpflichtung unterliegt, einem Ruf des Arbeitgebers zum Einsatz innerhalb kurzer Zeit Folge zu leisten, als Arbeitszeit anzusehen ist. Die Auswirkungen für die Praxis sind erheblich.

Im Zuge der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG-Neu) bzw. mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), möchten viele unserer Kunden personenbezogene Daten vor dem endgültigen Vernichten für den Zugriff sperren. Erfahren Sie hier, wie Sie personenbezogene Daten in SAP HCM mithilfe eines Business-Add-Ins ausblenden können.

Der EuGH hat entschieden, dass die wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer nicht zwingend an dem auf sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen folgenden Tag gewährt werden muss und daher ein Arbeitnehmer unter Umständen bis zu zwölf Tage am Stück arbeiten kann, wenn er den ersten Ruhetag zu Beginn der ersten Arbeitswoche nehmen muss und den nächsten am Ende der zweiten Arbeitswoche.

Zum Ende eines jeden Jahres stellt sich u.a. die Frage, welche Aktivitäten für die Mitarbeiterstammdaten vorzunehmen sind. Da die Anpassung der Bescheinigungszeiträume in der Steuer genau solch eine Aktion ist, wollen wir Ihnen in diesem Blog-Artikel folgende drei Fragen beantworten: wofür benötigt man die Bescheinigungszeiträume? Wie pflegt man sie richtig? Und welche systemseitigen Unterstützungen zur Pflege und Korrektur bietet der SAP-Standard?