Damit es in der SAP® HCM Abrechnung rund läuft, müssen u.a. monatlich wiederkehrende Vorbereitungen durchgeführt werden. In dieser Blog-Artikel Reihe möchten wir Sie mit auf die Reise nehmen und Schritt für Schritt durch die in SAP HCM notwendigen Tätigkeiten führen!

In folgenden Bereichen müssen die Aktualisierungen, die über externe Dateien zur Verfügung gestellt werden, eingespielt werden:

Teil 3 – Berufsgenossenschaften/Gefahrentarife

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen zusammengestellt, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2020 in seinem Zuständigkeitsbereich wirksam werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Wenn ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit reduziert, ergeben sich unterschiedliche Urlaubsansprüche und -vergütungen. Dass die Anzahl der bereits erworbenen Urlaubstage bei Arbeitszeitreduzierung nicht verringert werden darf, wurde vom EuGH bereits klargestellt. Doch wie sieht es mit der Urlaubsvergütung aus?

Seit SAP SuccessFactors als bevorzugte Lösung präsentiert, gibt es die Diskussion um die Zukunft des HCM „onPremise“. Das bisherige Angebot der SAP dazu war ein „HCM onPremise“, dass von 2023 bis 2030 auf einem separaten System mit HANA-Datenbank betrieben werden kann („SAP HCM für SAP S/4HANA“).

Nun wurde von der SAP auf dem DSAG-Jahreskongress bekannt gegeben, dass Kunden ab 2022 die Lösung für das Personalwesen SAP HCM auch integriert in S/4HANA betreiben können.

Ostersonntag und Pfingstsonntag sind keine gesetzlichen Feiertage; insofern erfolgt die Vergütung von Arbeitszeit oft mit Sonntagszuschlägen. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf stellt jedoch auf den Wortlaut des zu Grunde liegenden Manteltarifvertrags ab und klassifiziert im vorliegenden Fall die beiden Feiertage als hohe Feiertage mit entsprechend höheren Feiertagszuschlägen.

Kaum ist der Jahreswechsel 2018/2019 vorüber, stehen zum 01.07.2019 bereits die nächsten (gesetzlichen) Änderungen in der SAP HCM Entgeltabrechnung an. 

Die (gesetzlichen) Änderungen zum 01.07.2019 haben Sie teilweise sicher bereits im Jahreswechsel 2018/2019 kennengelernt. Welche dies sind, und welche Änderungen noch dazukommen, können Sie den folgenden Abschnitten entnehmen.

Die EU-Richtlinie 2003/88/EG ist im Licht der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie der Richtlinie 89/391/EWG so auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, die die Arbeitgeber nicht zur Messung der vom Arbeitnehmer geleisteten täglichen Arbeitszeit verpflichtet.
Die Auswirkungen auf die Praxis dürften immens sein.
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Weitere Informationen finden Sie hier:

Mit dem Report RPUAUD00 der SAP können Sie nachvollziehen, welcher Benutzer welche Änderungen an den Stammdaten von Personalnummern vorgenommen hat. Dies ist vorteilhaft, wenn zum Beispiel fehlerhafte Daten eingespielt wurden, falsche Daten versehentlich gelöscht wurden oder auf den ersten Blick nicht nachvollziehbare Stammdaten auftreten. An sich ein sehr praktischer Report – jedoch hat er unserer Meinung nach einige Schwachstellen für die Anwender. Diese Schwachstellen wollen wir Ihnen im folgenden Blog – Beitrag verdeutlichen.

Wenn in der Detailplanung die Einstufung eines Mitarbeiters geändert werden soll (z.B. Tarifgruppenänderungen), dann gibt es für die Lohnartbewertung und -bestimmung drei Optionen. 

Die Auswirkungen dieser Optionen werden Ihnen im Folgenden kurz erläutert.

Im Oktober 2018 urteilte das Bundesarbeitsgericht über die Vergütung von Reisezeiten (Urt. v. 17.10.2018 – 5 AZR 553/17). Der seinerzeitigen Pressemitteilung folgte kürzlich die Urteilsbegründung des BAG, aus der sich Konsequenzen für die betriebliche Praxis ergeben.
Gehört Reisezeit zur arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflicht, ist diese mit der für die eigentlichen Tätigkeit vereinbarten Vergütung zu bezahlen, sofern nicht durch Arbeits- oder Tarifvertrag eine gesonderte Vergütungsregelung hierfür eingreift.
Ergeben sich durch das Urteil Änderungen in Ihrem SAP-HCM? Wir unterstützen Sie gerne bei der fachlich-juristischen Einordnung der Reisezeiten Ihrer Mitarbeiter und der exakten Abbildung Ihrer Anforderungen im SAP-System.