Im Zuge der Corona-Krise wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bis zum 31.12.2021 befristet angehoben. Wie kommt diese Erhöhung im SAP HCM zur Anwendung?

Ab dem 1. Juli 2020 gilt für den Rest des Jahres in Deutschland eine gesenkte Mehrwertsteuer. Inwiefern sich diese Änderung auf das SAP HCM auswirkt, lesen Sie in diesem Artikel.

Das Umsetzen der Anforderungen aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) stellt für viele SAP-Kunden eine große Herausforderung dar. Die SAP unterstützt die Anwender hier mit der lizenzfreien Bereitstellung des Moduls SAP Information Lifecycle Management (ILM). Das ILM-Framework umfasst diverse Programme, Funktionen und Methoden zur Abbildung eines DSGVO-konformen Regelwerkes und der Vernichtung von personenbezogenen Daten.

Zur Abbildung des Regelwerkes liefert die SAP entsprechende ILM-Objekte mit voreingestellten Bezugszeitpunkten und Bedingungen aus. Insbesondere für die Stammdatentabellen der HR-Infotypen und den Clusterdaten der Abrechnung ist dies zufriedenstellend gelöst. Was ist aber mit personenbezogenen Daten in Kundentabellen?

Nachdem das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz noch kurz vor Jahresende 2019 verabschiedet wurde, hat SAP nun die erste zugehörige Funktionalität ausgeliefert: die Anwendung des Freibetrags in der Abrechnung für Einfachbezieher.

Die SAP hat die Wartung ihrer on-Premise-Systeme „Business Suite 7“ und „S4/HANA“ verlängert. Für die Business Suite gibt sie als endgültiges Wartungsende 2030 an, für S4/HANA „mindestens 2040“.

Das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ vom 13.03.2020, bringt Zugangserleichterungen und SV-Entlastungen für die Kurzarbeit, welche von der Bundesregierung per Verordnung erlassen werden können, was rückwirkend zum 01.03.2020 erfolgen soll.

Nachdem das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRSG) noch kurz vor Jahreswechsel zum 01.01.2020 verabschiedet wurde, informiert nun SAP zur Umsetzung im HCM.

Durch die Zustimmung des Bundestages zum „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ sollen die Betriebsrentner entlastet werden.

Folgende wesentliche Regelungen des Gesetzes
monatlicher Freibetrag von 159,25 EUR
Koppelung des Freibetrages an die SV-Bezugsgröße (1/20)
Freigrenze für die Pflegeversicherung gilt weiterhin
Die Mindereinnahmen der GKV in 2020 werden aus dem Gesundheitsfonds finanziert.

Die Umsetzung dieses Gesetzes ist jedoch nicht so kurzfristig realisierbar, hier die Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes.

Für SAP® HCM ist deshalb auch noch keine Anpassung erfolgt und ausgeliefert worden.

Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.

Im zweiten der dreiteiligen Blogartikel-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Steuer ein.

Bereits mit Beginn des Jahres 2019 wurde offiziell das dritte Geschlecht in Deutschland eingeführt. Und auch obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kein drittes Geschlecht als solches benennt, schützt es dieses aber vor Diskriminierung oder Benachteiligung. Nun werden auch die Meldeverfahren der Sozialversicherungen angepasst, wie z.B. die Gemeinsamen Grundsätzen für das AAG-Verfahren.