Am 23.03.2022 einigte sich der Koalitionsausschuss auf ein Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten. Die darin enthaltene Energiepreispauschale von 300 Euro hat Auswirkung auf SAP HCM, da sie über die Entgeltabrechnung ausgezahlt werden soll.
Gemäß Entwurf eines Zweiten Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung kommt es neben Änderungen zur Geringfügigen Beschäftigung (Minijob) auch zu Änderungen zum Übergangsbereich (Midijob, ehemals Gleitzone).
Vor dem Hintergrund stark steigender Preise für Energie hat sich der Koalitionsausschuss am 23.02.2022 auf zehn Entlastungsschritte verständigt, die nun auf den Weg gebracht werden. Die Schritte mit Auswirkung auf die SAP HCM Payroll sollen hier dargestellt werden.
Gemäß Entwurf eines Zweiten Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung kommt es zu Änderungen sowohl für die Geringfügige Beschäftigung (Minijob) als auch den Übergangsbereich (Midijob, ehemals Gleitzone).
Auch nach dem Jahreswechsel 2021/2022 kommt es in der Kurzarbeit in 2022 zu weiteren Änderungen, natürlich auch mit Auswirkung auf SAP HCM.
Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren. Im zweiten der vierteiligen Blogartikel-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Sozialversicherung ein.
Wie auch in den letzten Jahren werden wir Sie wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren. Dieser Artikel umfasst die Rechengrößen für 2022.
Zum 01.01.2022 wird die Sachbezugsfreigrenze, oftmals auch 44-Euro-Freigrenze genannt, von 44 auf 50 Euro angehoben. Natürlich auch im SAP HCM.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) wird digital, auch in SAP HCM: in diesem ersten Teil der mehrteiligen Blog-Reihe informieren wir über Grundlagen und zeitliche Planung der Umstellung auf die sogenannte „eAU“.
Mit der vierten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung wurde die vollständige SV-Erstattung der allein vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit erneut verlängert.