Wie auch in den letzten Jahren werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
In diesem Blogbeitrag gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Steuer ein.

Ab 2026 sollen Überstundenzuschläge steuerfrei werden, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Der Zuschlag ist auf 25 % des Grundlohns begrenzt, während der Grundlohn für Überstunden weiterhin steuer- und abgabenpflichtig bleibt. Besonders spannend wird es für Teilzeitkräfte: Bereits seit 2024 greifen neue Zuschlagspflichten ab der ersten Überstunde – eine Entscheidung, die für viele Unternehmen neue Herausforderungen mit sich bringt.

Der neue Regierungsentwurf vom 08.10.2025 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) enthält die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung. Diese Informationen sind für Arbeitgeber und Lohnabrechnende besonders relevant, um die korrekte Berechnung von Beiträgen und steuerlichen Vergünstigungen sicherzustellen.

Am 29.08.2025 wurden das neue Vordruckformular sowie anstehende Änderungen bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Welche Änderungen anstehen, haben wir in folgendem Blogartikel für Sie zusammengefasst.

Mit der Aufnahme der Daten zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung in das ELStAM-Verfahren sollen die bisher notwendigen Papierbescheinigungen im Prozess zur Erlangung eines steuerfreien Arbeitgeberzuschusses und der Berücksichtigung der Vorsorgepauschale bei der Lohnsteuerberechnung entfallen. Nachdem wir im ersten Teil dieser Blog-Reihe bereits auf die fachlichen Hintergründe und den grundlegenden Ablauf des Verfahrens eingegangen sind, wird in diesem Artikel insbesondere die Umsetzung des ELStAM-PKV in SAP HCM betrachtet.

Ab dem 01.01.2025 sind die für die Abrechnung notwendigen Daten und Rechengrößen der Sozialversicherung verpflichtend aus einer neuen SV-Stammdatendatei in die Entgeltabrechnungsprogramme zu übernehmen, auch in die SAP HCM Payroll. Welche Änderungen sich hierbei im SAP HCM ergeben, erfahren Sie in folgendem Blogartikel.

Mit dem BMF-Schreiben vom 06.01.2025 wurde ein geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2025 angekündigt. Dieser berücksichtigt die Anpassungen des Einkommensteuertarifs einschl. der Anhebung des Grundfreibetrags, die Anpassung am Kinderfreibetrag sowie der Freigrenze des Solidaritätszuschlags durch das Steuerfortentwicklungsgesetz. Der neue PAP ist spätestens ab 01.03.2025 anzuwenden. Alle wichtigen Informationen zu diesen Anpassungen finden Sie in diesem Blogartikel.

Auch in diesem Jahr informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen, die zum Jahreswechsel in SAP® HCM anstehen.
In diesem Blogartikel befassen wir uns mit den Änderungen und Neuerungen in der Sozialversicherung.

Mit der Version 2025.1 der digitalen Lohnschnittstelle (DLS) bringt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wichtige Anpassungen an den Lohnkontendaten mit sich. Ergänzend dazu liefert SAP zwei relevante Neuerungen: die Korrektur des Datentyps im Feld „Anzahl Kinder Pflegeversicherung“ sowie die Einführung der Teilapplikation DLSA für eine präzisere Zuordnung von Rechtsgründen zu Lohnarten. In diesem Artikel fassen wir alle Änderungen und deren Umsetzung im SAP-System übersichtlich zusammen.

Ab 2025 wird die neue Schnittstellenversion 3.5.0 eingeführt. Diese bringt Neuerungen und kleinere Anpassungen im euBP-Verfahren mit sich, die wir im folgenden Artikel erläutern.