Am 24.09.2024 wurde das neue Vordruckformular sowie anstehende Änderungen bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Welche Änderungen anstehen, haben wir in folgendem Blogartikel für Sie zusammengefasst.

Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.

In diesem Blogartikel gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Steuer ein.

Zum 01.01.2025 ergeben sich einige Änderungen im Datenaustausch der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. In diesem ersten Teil der zweiteiligen Blog-Reihe wollen wir Sie über die fachlichen Änderungen informieren.

Der neue Referentenentwurf vom 03.09.2024 des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) enthält die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung.
Zu beachten ist, dass die Verordnung noch von der Bundesregierung beschlossen werden muss und anschließend noch eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist!

Zum Auftakt des neuen Jahres möchten wir unsere anspruchsvollen Software-Produkte vorstellen, die darauf abzielen, das HR-Management nicht nur effizienter, sondern auch transparenter zu gestalten.  Entstanden sind diese Produkte als Antwort auf die vielfältigen Anforderungen unserer geschätzten Kunden. Wir haben innovative Lösungen entwickelt, um gezielt Unterstützung in HR-Prozessen zu bieten. Alle Informationen zu unserer Produktpalette erfahren Sie in diesem Beitrag.

Bis zum 31.12.2023 galt ein Freibetrag von € 110,00 brutto für Zuwendungen anlässlich von Betriebsveranstaltungen.
Ab dem 01.01.2024 gilt eine Anhebung des Freibetrags für Zuwendungen an Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen.
Alle Informationen finden Sie im folgenden Blogbeitrag.

Zum 01.01.2024 ergeben sich durch die Dynamisierung des Mindestlohns neue Grenzen für die Geringfügige Beschäftigung (Minijob), außerdem entfällt ab dem 01.01.2024 der Bestandsschutz im Übergangsbereich (Midijob; ehemals Gleitzone). Die Auswirkungen auf Stammdatenpflege, Abrechnung und Meldewesen sollen hier erläutert werden.

Zum 01.01.2023 wurde das zuvor optionale Meldeverfahren „Bescheinigungen elektronisch annehmen“ zum Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Bundesagentur für Arbeit für erstere verpflichtend, die bis dahin geltende Widerspruchsmöglichkeit für Arbeitnehmer zur elektronischen Datenübermittlung entfiel. Zum 01.01.2024 erfolgen nun Datensatzanpassungen, welche wir hier vorstellen wollen. 

Ab dem 01.01.2024 ist in SAP eine DEÜV-Meldung aufgrund von Elternzeit erforderlich. Wie sie hier vorgehen müssen, erfahren Sie in unserem Beitrag.

Das Meldeverfahren Entgeltersatzleistungen (EEL) erhält zum 01.01.2024 eine neue Datensatzversion 12, deren Änderungen fachlich und mit Bezug zur SAP HCM Payroll hier erläutert werden sollen.