Wir zeigen Ihnen in diesem Blogbeitrag, wie auch externe Daten, d. h. Lohnsteuerdaten, die nicht aus den Abrechnungsergebnissen stammen (z. B. Pauschalsteuern aus einer externen Reisekostenabrechnung, Lohnsteuern aus einer internen Vorstandsabrechnung, Verpflegungspauschale) richtig erfasst werden können.
In der SAP Fiori APP „Meine Formulare“ können neben dem Zeit- und Entgeltnachweis weitere Bescheinigungen und Dokumente zur Verfügung gestellt werden. Im Standard sind dies Lohnsteuerbescheinigungen und DEÜV-Meldungen. Über eine Kundenerweiterung können beliebige andere Bescheinigungen hinzugefügt werden, sofern sie als PDF-Dokument vorliegen.
Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
Im dritten der vierteiligen Blog-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Steuer ein.
Am 23.03.2022 einigte sich der Koalitionsausschuss auf ein Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten. Die darin enthaltene Energiepreispauschale von 300 Euro hat Auswirkung auf SAP HCM, da sie über die Entgeltabrechnung ausgezahlt werden soll.
Die SAP hat nun vor kurzem eine geplante Umsetzung der Energiepreispauschale ausgeliefert, auf die wir im Folgenden eingehen wollen.
Am 23.03.2022 einigte sich der Koalitionsausschuss auf ein Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten. Die darin enthaltene Energiepreispauschale von 300 Euro hat Auswirkung auf SAP HCM, da sie über die Entgeltabrechnung ausgezahlt werden soll.
Vor dem Hintergrund stark steigender Preise für Energie hat sich der Koalitionsausschuss am 23.02.2022 auf zehn Entlastungsschritte verständigt, die nun auf den Weg gebracht werden. Die Schritte mit Auswirkung auf die SAP HCM Payroll sollen hier dargestellt werden.
Zum 01.01.2022 wird die Sachbezugsfreigrenze, oftmals auch 44-Euro-Freigrenze genannt, von 44 auf 50 Euro angehoben. Natürlich auch im SAP HCM.
Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
Im letzten der dreiteiligen Blogartikel-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Steuer ein.
Sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte sollen in der aktuellen Krisensituation entlastet und unterstützt werden. So kündigte das Bundesfinanzministerium u.a. an, dass Sonderzahlungen in der Krise in 2020 steuer- und sv-frei verbleiben sollen. Dies sollte per Ankündigung auch den Zuschuss zum Kurzarbeitergeld (KUG-Zuschuss) betreffen, was per BMF-Schreiben vom 09.04.2020 jedoch ausgeschlossen wurde.
Ostersonntag und Pfingstsonntag sind keine gesetzlichen Feiertage; insofern erfolgt die Vergütung von Arbeitszeit oft mit Sonntagszuschlägen. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf stellt jedoch auf den Wortlaut des zu Grunde liegenden Manteltarifvertrags ab und klassifiziert im vorliegenden Fall die beiden Feiertage als hohe Feiertage mit entsprechend höheren Feiertagszuschlägen.