In der Pflegeversicherung wird der allein vom Arbeitnehmer zu tragende Beitragszuschlag für Kinderlose zum 01.01.2022 auf 0,35% angehoben.

Im Jahreswechsel 2020/2021 wurde für die Abrechnung von Kurzarbeit die 100% Erstattung der allein vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge in pauschalierter Form bis zum 30.06.2021 verlängert. Nun erfolgt eine weitere Verlängerung bis zum 30.09.2021.

Zum 30.06.2021 endet die pauschalierte 100% SV-Beitragserstattung bei Kurzarbeit, vom 01.07. bis 31.12.2021 erfolgt sie lediglich noch zu 50%. Durch eine zusätzliche Erstattung von 50% bei Weiterbildungsmaßnahmen von Arbeitnehmern in Kurzarbeit kann auch ab dem 01.07.2021 eine 100%ige SV-Beitragserstattung erreicht werden. Die entsprechende Funktionalität zur Abbildung im SAP HCM wurde nun ausgeliefert und soll hier vorgestellt werden.

Ab dem 01.07.2021 ist das rvBEA-Teilverfahren GML57 – die Elektronische Anforderung einer Gesonderten Meldung bei dem Arbeitgeber – für eben diese Arbeitgeber verpflichtend. Zu diesem Datum erhöht sich zudem die Datensatzversion.

SAP bietet mit Fiori die Nutzeroberfläche für moderne und zukunftsfähige SAP-Anwendungen. Ein neues, schlankes Design und moderne App-Gestaltung machen die Nutzung von SAP-Anwendungen einfacher als je zuvor. Jedes neue Produkt von SAP wird mit dem modernen Fiori-Design entwickelt.

Das Launchpad für die Fiori-Anwendungen liefert im Standard jedoch keine Möglichkeit, das Userpasswort zurückzusetzen. Darum haben wir eine einfach zu benutzende und schnelle Lösung für dieses Problem entwickelt. Dies erspart viel Zeit für den Systemadministrator, der sich nicht mehr um jedes vergessene Passwort kümmern muss.

Zum 01. Juli 2021 erfolgt wieder eine Anhebung der Pfändungsfreigrenzen. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick zu den kommenden Anpassungen.

Das Löschen der Tabelle TEVEN mit dem Standard ILM-Objekt HRTIM_TEV kann in bestimmten Situationen zu Fehlern führen.

Welche das sind und wie man sie lösen kann, zeigen wir Ihnen in folgendem Beitrag.

Sind personenbezogene Beschäftigtendaten auch nach Ende des Beschäftigtenverhältnisses im Internet sichtbar, kann dies ein Schmerzensgeld rechtfertigen.

Haben Sie eine eAkte im Einsatz, auf die auch Mitarbeiter:innen Zugriff haben, um sich zum Beispiel ihren eigenen Entgeltnachweis anzusehen und auszudrucken, können Sie mit der LMC-Lösung die Lohnsteuerjahresbescheinigung ebenfalls in der eAkte zur Verfügung stellen.

Das LArbG Hannover hatte über die Berufung gegen ein Teilurteil des Arbeitsgerichts Emden zu entscheiden. Der klagende Arbeitnehmer machte Überstundenvergütung für einen Zeitraum von 1,5 Jahren auf Basis von der Beklagten erstellter technischer Zeitaufzeichnungen geltend. Ob diese Aufzeichnungen zur Erfassung der vergütungspflichtigen Arbeitszeit erstellt worden waren, war zwischen den Parteien streitig.