Seit einigen Wochen kursiert eine neuer Begriff im SAP HR Umfeld: “Human Experience Management (HXM)” löst den bekannten Begriff “Human Capital Management (HCM)” ab. Warum geht die SAP diesen Schritt? Was ist neu im HXM? Diese Fragen beantworten wir im folgenden Artikel.

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Umsetzung der Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) Pflicht für Unternehmen, die ihren Sitz in der EU haben oder ihre Leistungen dort anbieten. Als Anwender in SAP® HCM geht es im Grunde um Erfüllung der Artikel 15, 17 und 18 der EU-DSGVO, also um das Recht der betroffenen Person auf Auskunft bezüglich der beim Unternehmen verarbeitenden Daten, um das Recht auf Datenlöschung und um das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung. Viele Unternehmen, die ihre Mitarbeiter mit SAP® HCM verwalten, haben bereits ein Umsetzungsprojekt abgeschlossen und Daten in SAP® HCM vernichtet und/oder gesperrt. Doch nach wie vor spüren wir eine große Verunsicherung, ob auch wirklich an alles gedacht wurde.

Im Rahmen der Customer Connection setzt die SAP Verbesserungsideen von Kunden um.  Welche Ideen umgesetzt werden, hängt davon ab, wie andere Kunden diese Ideen bewerten und wie aufwändig die Implementierung ist. In diesem Blogartikel wollen wir Ihnen eine Übersicht über die Weiterentwicklungen im Organisationsmanagement geben.

Früher hat die SAP ihre Neuentwicklungen gebündelt und als „Enhancement Package“ veröffentlicht. Inzwischen werden viele Funktionalitäten einzeln als Hinweis herausgebracht. Dies hat den Vorteil, dass Neuentwicklungen schneller verfügbar sind. Es hat allerdings den Nachteil, dass es schwerer wird den Überblick zu behalten.

Da bei den Fiori-Apps relativ viel in Bewegung ist, werden wir in diesem Blog regelmäßig für das HCM die entsprechenden Hinweise sichten und interessante Neuigkeiten hier veröffentlichen. Aus dem Bereich „Reisekosten“ informieren wir nur, wenn es dort neue oder komplett überarbeitete Apps gibt.

Dabei gehen wir nur auf neue oder angepasste Funktionalitäten ein.

Mit Hinweis 2907742 „Quarantäne und Betreuung Kind gemäß IfSG: Maschinelle Bestimmung der Verdienstausfallentschädigung“ hat SAP nun den zweiten Teil der Lösung zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) ausgeliefert.

HR-Lösung in der Cloud? Das ist der Ansatz von SAP SuccessFactors. Der Funktionsumfang bietet viele Lösungen zum Thema Recruiting, Stammdatenverwaltung, Onboarding und Weiterentwicklung. Wie Sie diese Module bei der HR-Arbeit unterstützen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Bei der ersten Abrechnung nach unterjährigem Produktivstart und einer damit verbundenen unterjährigen Lohnkontenübernahme im Zeitraum nach 05/2020 kommt es zu dem Fehler: Vom System gesetztes Rückrechnungsdatum <DATUM> liegt vor pers. TIEFSTEN Rückrechung.

Vor zwei Jahren trat die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, personenbezogene Daten nur auf Basis der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

Aus Gesprächen mit unseren Kunden haben wir erfahren, dass bisher nicht alle die Anforderungen umgesetzt haben. Dies hat diverse Gründe, oft war die Abwicklung anderer Projekte wichtiger und dieses Thema wurde und wird verschoben.

Allerdings können Verstöße gegen die EU-DSGVO teuer werden. So wurden in Deutschland bereits zwei größere Fälle bekannt, wo empfindliche Geldstrafen in Millionenhöhe verhängt worden sind.

Wir raten daher dringend allen unseren Kunden, mit der Umsetzung der Anforderungen der EU-DSGVO zu starten. In diesem Post wollen wir Ihnen einen einfachen und kostengünstigen Einstieg in die Thematik vorstellen, der nur geringe finanzielle und personelle Ressourcen verbraucht.

Ab dem 1. Juli 2020 gilt für den Rest des Jahres in Deutschland eine gesenkte Mehrwertsteuer. Inwiefern sich diese Änderung auf das SAP HCM auswirkt, lesen Sie in diesem Artikel.

Dem BMF-Schreiben vom 09.04.2020 zur Corona-Prämie zufolge, kann dem Arbeitnehmer ein steuer- und sozialversicherungsfreier Zuschuss oder Sachbezug von bis zu 1.500€ gewährt werden.

Die Auszahlung des Freibetrags erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn und muss im Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 veranlasst werden.