Sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte sollen in der aktuellen Krisensituation entlastet und unterstützt werden. So kündigte das Bundesfinanzministerium u.a. an, dass Sonderzahlungen in der Krise in 2020 steuer- und sv-frei verbleiben sollen. Dies sollte per Ankündigung auch den Zuschuss zum Kurzarbeitergeld (KUG-Zuschuss) betreffen, was per BMF-Schreiben vom 09.04.2020 jedoch ausgeschlossen wurde.
Damit es in der SAP® HCM Abrechnung rund läuft, müssen u.a. monatlich wiederkehrende Vorbereitungen durchgeführt werden. In dieser Blog-Artikel Reihe möchten wir Sie mit auf die Reise nehmen und Schritt für Schritt durch die in SAP HCM notwendigen Tätigkeiten führen!
In folgenden Bereichen müssen die Aktualisierungen, die über externe Dateien zur Verfügung gestellt werden, eingespielt werden:
Teil 5 – Bankleitzahlen der deutschen Banken
Nachdem das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz noch kurz vor Jahresende 2019 verabschiedet wurde, hat SAP nun die erste zugehörige Funktionalität ausgeliefert: die Anwendung des Freibetrags in der Abrechnung für Einfachbezieher.
Damit es in der SAP® HCM Abrechnung rund läuft, müssen u.a. monatlich wiederkehrende Vorbereitungen durchgeführt werden. In dieser Blog-Artikel Reihe möchten wir Sie mit auf die Reise nehmen und Schritt für Schritt durch die in SAP HCM notwendigen Tätigkeiten führen!
In folgenden Bereichen müssen die Aktualisierungen, die über externe Dateien zur Verfügung gestellt werden, eingespielt werden:
Teil 5 – Finanzamtsnummern/Gemeindedaten
Aufgrund vieler Anfragen von Newsletter-Abonnenten, möchten wir unsere Gedanken zu einer möglichen Abbildung der Abrechnung einer Erstattung nach dem Infektionsschutzgesetz im SAP HCM teilen und auf die damit verbundenen Probleme hinweisen.
Das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ vom 13.03.2020, bringt Zugangserleichterungen und SV-Entlastungen für die Kurzarbeit, welche von der Bundesregierung per Verordnung erlassen werden können, was rückwirkend zum 01.03.2020 erfolgen soll.
Nachdem das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRSG) noch kurz vor Jahreswechsel zum 01.01.2020 verabschiedet wurde, informiert nun SAP zur Umsetzung im HCM.
Damit es in der SAP® HCM Abrechnung rund läuft, müssen u.a. monatlich wiederkehrende Vorbereitungen durchgeführt werden. In dieser Blog-Artikel Reihe möchten wir Sie mit auf die Reise nehmen und Schritt für Schritt durch die in SAP HCM notwendigen Tätigkeiten führen!
In folgenden Bereichen müssen die Aktualisierungen, die über externe Dateien zur Verfügung gestellt werden, eingespielt werden:
Teil 4 – Berufsständische Versorgungswerke
Durch die Zustimmung des Bundestages zum „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ sollen die Betriebsrentner entlastet werden.
Folgende wesentliche Regelungen des Gesetzes
monatlicher Freibetrag von 159,25 EUR
Koppelung des Freibetrages an die SV-Bezugsgröße (1/20)
Freigrenze für die Pflegeversicherung gilt weiterhin
Die Mindereinnahmen der GKV in 2020 werden aus dem Gesundheitsfonds finanziert.
Die Umsetzung dieses Gesetzes ist jedoch nicht so kurzfristig realisierbar, hier die Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes.
Für SAP® HCM ist deshalb auch noch keine Anpassung erfolgt und ausgeliefert worden.
A1-Anträge sind ab 2020 mit den neuen Versionen 1.4.0 (Datensatz DXA1 für Entsendungen) bzw. 1.3.1 (Datensatz DXAV für Ausnahmevereinbarungen) der XML-Schemata zu übermitteln. Folgende Änderungen ergeben sich:
