Durch die Zustimmung des Bundestages zum „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ sollen die Betriebsrentner entlastet werden.
Folgende wesentliche Regelungen des Gesetzes
monatlicher Freibetrag von 159,25 EUR
Koppelung des Freibetrages an die SV-Bezugsgröße (1/20)
Freigrenze für die Pflegeversicherung gilt weiterhin
Die Mindereinnahmen der GKV in 2020 werden aus dem Gesundheitsfonds finanziert.
Die Umsetzung dieses Gesetzes ist jedoch nicht so kurzfristig realisierbar, hier die Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes.
Für SAP® HCM ist deshalb auch noch keine Anpassung erfolgt und ausgeliefert worden.
Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
Im zweiten der dreiteiligen Blogartikel-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Steuer ein.
Damit es in der SAP® HCM Abrechnung rund läuft, müssen u.a. monatlich wiederkehrende Vorbereitungen durchgeführt werden. In dieser Blog-Artikel Reihe möchten wir Sie mit auf die Reise nehmen und Schritt für Schritt durch die in SAP HCM notwendigen Tätigkeiten führen!
In folgenden Bereichen müssen die Aktualisierungen, die über externe Dateien zur Verfügung gestellt werden, eingespielt werden:
Teil 3 – Berufsgenossenschaften/Gefahrentarife
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen zusammengestellt, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2020 in seinem Zuständigkeitsbereich wirksam werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Bereits mit Beginn des Jahres 2019 wurde offiziell das dritte Geschlecht in Deutschland eingeführt. Und auch obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kein drittes Geschlecht als solches benennt, schützt es dieses aber vor Diskriminierung oder Benachteiligung. Nun werden auch die Meldeverfahren der Sozialversicherungen angepasst, wie z.B. die Gemeinsamen Grundsätzen für das AAG-Verfahren.
Wenn ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit reduziert, ergeben sich unterschiedliche Urlaubsansprüche und -vergütungen. Dass die Anzahl der bereits erworbenen Urlaubstage bei Arbeitszeitreduzierung nicht verringert werden darf, wurde vom EuGH bereits klargestellt. Doch wie sieht es mit der Urlaubsvergütung aus?
Seit SAP SuccessFactors als bevorzugte Lösung präsentiert, gibt es die Diskussion um die Zukunft des HCM „onPremise“. Das bisherige Angebot der SAP dazu war ein „HCM onPremise“, dass von 2023 bis 2030 auf einem separaten System mit HANA-Datenbank betrieben werden kann („SAP HCM für SAP S/4HANA“).
Nun wurde von der SAP auf dem DSAG-Jahreskongress bekannt gegeben, dass Kunden ab 2022 die Lösung für das Personalwesen SAP HCM auch integriert in S/4HANA betreiben können.
Ostersonntag und Pfingstsonntag sind keine gesetzlichen Feiertage; insofern erfolgt die Vergütung von Arbeitszeit oft mit Sonntagszuschlägen. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf stellt jedoch auf den Wortlaut des zu Grunde liegenden Manteltarifvertrags ab und klassifiziert im vorliegenden Fall die beiden Feiertage als hohe Feiertage mit entsprechend höheren Feiertagszuschlägen.
Kaum ist der Jahreswechsel 2018/2019 vorüber, stehen zum 01.07.2019 bereits die nächsten (gesetzlichen) Änderungen in der SAP HCM Entgeltabrechnung an.
Die (gesetzlichen) Änderungen zum 01.07.2019 haben Sie teilweise sicher bereits im Jahreswechsel 2018/2019 kennengelernt. Welche dies sind, und welche Änderungen noch dazukommen, können Sie den folgenden Abschnitten entnehmen.
Die EU-Richtlinie 2003/88/EG ist im Licht der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie der Richtlinie 89/391/EWG so auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, die die Arbeitgeber nicht zur Messung der vom Arbeitnehmer geleisteten täglichen Arbeitszeit verpflichtet.
Die Auswirkungen auf die Praxis dürften immens sein.
Weitere Informationen finden Sie hier: