„Brückenteilzeit“ und „Arbeit auf Abruf“ nach dem Kabinettsbeschluss vom 13.06.2018
Die dritte Fassung des Gesetzesentwurfs mit der Bezeichnung „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit“ hat am 13.06.2018 den zustimmenden Beschluss im Kabinett gefunden. Der Entwurf wird folglich demnächst in den Bundesrat eingebracht. Sollte die vierte Große Koalition bis dahin halten, kann davon ausgegangen werden, dass der Entwurf im Herbst 2018 Gesetz wird.
Im Mittelpunkt des Gesetzesentwurfs steht die „Brückenteilzeit“; es finden sich darüber hinaus auch Änderungen zur Regelung der „Arbeit auf Abruf“ gemäß § 12 TzBfG.