Nachdem das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz noch kurz vor Jahresende 2019 verabschiedet wurde, hat SAP nun die erste zugehörige Funktionalität ausgeliefert: die Anwendung des Freibetrags in der Abrechnung für Einfachbezieher.
Nachdem das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz noch kurz vor Jahresende 2019 verabschiedet wurde, hat SAP nun die erste zugehörige Funktionalität ausgeliefert: die Anwendung des Freibetrags in der Abrechnung für Einfachbezieher.
Das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ vom 13.03.2020, bringt Zugangserleichterungen und SV-Entlastungen für die Kurzarbeit, welche von der Bundesregierung per Verordnung erlassen werden können, was rückwirkend zum 01.03.2020 erfolgen soll.
Nachdem das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRSG) noch kurz vor Jahreswechsel zum 01.01.2020 verabschiedet wurde, informiert nun SAP zur Umsetzung im HCM.
Durch die Zustimmung des Bundestages zum „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ sollen die Betriebsrentner entlastet werden.
Folgende wesentliche Regelungen des Gesetzes
monatlicher Freibetrag von 159,25 EUR
Koppelung des Freibetrages an die SV-Bezugsgröße (1/20)
Freigrenze für die Pflegeversicherung gilt weiterhin
Die Mindereinnahmen der GKV in 2020 werden aus dem Gesundheitsfonds finanziert.
Die Umsetzung dieses Gesetzes ist jedoch nicht so kurzfristig realisierbar, hier die Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes.
Für SAP® HCM ist deshalb auch noch keine Anpassung erfolgt und ausgeliefert worden.
Bereits mit Beginn des Jahres 2019 wurde offiziell das dritte Geschlecht in Deutschland eingeführt. Und auch obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kein drittes Geschlecht als solches benennt, schützt es dieses aber vor Diskriminierung oder Benachteiligung. Nun werden auch die Meldeverfahren der Sozialversicherungen angepasst, wie z.B. die Gemeinsamen Grundsätzen für das AAG-Verfahren.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen zusammengestellt, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2020 in seinem Zuständigkeitsbereich wirksam werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Wenn ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit reduziert, ergeben sich unterschiedliche Urlaubsansprüche und -vergütungen. Dass die Anzahl der bereits erworbenen Urlaubstage bei Arbeitszeitreduzierung nicht verringert werden darf, wurde vom EuGH bereits klargestellt. Doch wie sieht es mit der Urlaubsvergütung aus?
Kaum ist der Jahreswechsel 2018/2019 vorüber, stehen zum 01.07.2019 bereits die nächsten (gesetzlichen) Änderungen in der SAP HCM Entgeltabrechnung an.
Die (gesetzlichen) Änderungen zum 01.07.2019 haben Sie teilweise sicher bereits im Jahreswechsel 2018/2019 kennengelernt. Welche dies sind, und welche Änderungen noch dazukommen, können Sie den folgenden Abschnitten entnehmen.
Die EU-Richtlinie 2003/88/EG ist im Licht der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie der Richtlinie 89/391/EWG so auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, die die Arbeitgeber nicht zur Messung der vom Arbeitnehmer geleisteten täglichen Arbeitszeit verpflichtet.
Die Auswirkungen auf die Praxis dürften immens sein.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Im Oktober 2018 urteilte das Bundesarbeitsgericht über die Vergütung von Reisezeiten (Urt. v. 17.10.2018 – 5 AZR 553/17). Der seinerzeitigen Pressemitteilung folgte kürzlich die Urteilsbegründung des BAG, aus der sich Konsequenzen für die betriebliche Praxis ergeben.
Gehört Reisezeit zur arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflicht, ist diese mit der für die eigentlichen Tätigkeit vereinbarten Vergütung zu bezahlen, sofern nicht durch Arbeits- oder Tarifvertrag eine gesonderte Vergütungsregelung hierfür eingreift.
Ergeben sich durch das Urteil Änderungen in Ihrem SAP-HCM? Wir unterstützen Sie gerne bei der fachlich-juristischen Einordnung der Reisezeiten Ihrer Mitarbeiter und der exakten Abbildung Ihrer Anforderungen im SAP-System.