Zum 01.01.2022 wird die Sachbezugsfreigrenze, oftmals auch 44-Euro-Freigrenze genannt, von 44 auf 50 Euro angehoben. Natürlich auch im SAP HCM.

Auch im letzten Quartal des Jahres 2020 kommt es noch einmal zu einigen Beschlüssen, welche das Kurzarbeitergeld betreffen. Angesichts der aktuellen Lage wird es nach Einschätzung der Bundesregierung „noch bis in das Jahr 2022 andauern, ehe das Niveau vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie wieder erreicht wird.“ (10.09.2020, Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie) Daher werden die Sonderregelungen für Kurzarbeit auf 2021 ausgeweitet. Die genauen Änderungen finden Sie im folgenden Blogartikel.

Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.

Im letzten der dreiteiligen Blogartikel-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Steuer ein.

Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren. Im zweiten der dreiteiligen Blogartikel-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Sozialversicherung ein.

Wie auch in den letzten Jahren werden wir Sie wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.

Dieser Artikel umfasst die Sozialversicherungswerte für 2021.

Wie auch in den letzten Jahren werden wir Sie wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren. Dieser Artikel umfasst die aktuellen Vorankündigen zum Jahreswechsel 2020/2021.

A1-Anträge sind ab 2020 mit den neuen Versionen 1.4.0 (Datensatz DXA1 für Entsendungen) bzw. 1.3.1 (Datensatz DXAV für Ausnahmevereinbarungen) der XML-Schemata zu übermitteln. Folgende Änderungen ergeben sich: 

Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.

Im zweiten der dreiteiligen Blogartikel-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Steuer ein.

Bereits mit Beginn des Jahres 2019 wurde offiziell das dritte Geschlecht in Deutschland eingeführt. Und auch obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kein drittes Geschlecht als solches benennt, schützt es dieses aber vor Diskriminierung oder Benachteiligung. Nun werden auch die Meldeverfahren der Sozialversicherungen angepasst, wie z.B. die Gemeinsamen Grundsätzen für das AAG-Verfahren.

Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.

Im ersten der dreiteiligen Blogartikel-Reihe zeigen wir Ihnen eine Übersicht über die neuen Rechengrößen für 2020.