Einträge von AdManus

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Abschaffung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren?

Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes für das Jahr 2024 stehen umfassende Änderungen zum Beschluss. Unter anderem soll die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren abgeschafft werden: Betroffene Beschäftigte haben dann nur noch die Möglichkeit die Veranlagung direkt bei der Finanzverwaltung zu beantragen. Im Lohnsteuerabzugsverfahren soll die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung keine Anwendung mehr finden.

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Das Probezeitende in SuccessFactors

Wir bei HR-Com gehen stets mit der Zeit, um nicht nur den Anforderungen unserer Kunden gerecht zu werden, sondern auch intern innovative Lösungen für unsere Mitarbeiter:innen zu implementieren. Um das Probezeitendgespräch effizienter und erfolgreicher zu gestalten, haben wir dieses nun mit dem SuccessFactors Modul Performance & Goals umgesetzt. Erfahren Sie alles weiter in diesem Blogbeitrag.

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HR-Com hat SAP SELL-Partnerstatus erreicht

HR-Com ist nicht nur stolzer Gold-Partner der SAP, sondern wir haben auch den SAP SELL-Partnerstatus erreicht!Das bedeutet, dass wir unsere Kunden nun in allen Phasen ihrer Reise begleiten können – vom Vertrieb über die Einführung bis hin zum Support. Dank unseres erweiterten Status können wir eine noch umfassendere Palette anbieten und unsere Kunden optimal bei ihrer digitalen […]

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eAU: Berücksichtigung arbeitsfreier Zeiträume

Innerhalb des eAU-Meldeverfahrens kommt es aufgrund von arbeitsfreien Zeiträumen, wie Wochenenden, häufig zu erhöhtem Zeitaufwand in der Sachbearbeitung, da diese bisher nicht im Meldeverfahren abgedeckt sind. Um diesem Problem entgegenzuwirken, wurde das Customizing um eine neue Funktion erweitert, auf welche wir im folgenden Blogartikel eingehen.

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BA-BEA: Neue Datensatzversion 04 zum 01.01.2024 in SAP HCM

Zum 01.01.2023 wurde das zuvor optionale Meldeverfahren „Bescheinigungen elektronisch annehmen“ zum Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Bundesagentur für Arbeit für erstere verpflichtend, die bis dahin geltende Widerspruchsmöglichkeit für Arbeitnehmer zur elektronischen Datenübermittlung entfiel. Zum 01.01.2024 erfolgen nun Datensatzanpassungen, welche wir hier vorstellen wollen.